Rechtsprechung
BFH, 13.12.1995 - X R 103/94 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Eintragung eines Freibetrages auf der Lohnsteuerkarte beim Abzug der Lohnsteuer durch den Arbeitgeber
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BFH/NV 1996, 536
Wird zitiert von ... (18) Neu Zitiert selbst (10)
- BVerwG, 27.03.1974 - VIII C 21.73
Bauaufsichtliche Nutzungsbeschränkungen als Grenzen wohnungsbaurechtlicher …
Auszug aus BFH, 13.12.1995 - X R 103/94
Dieser Nutzungsbeschränkung bleiben auch die Kläger als dessen Rechtsnachfolger unterworfen (vgl. BVerwG-Urteil vom 27. März 1974 VIII C 21.73, BVerwGE 45, 120), solange die Dauernutzung nicht -- wie für die Nutzungsänderung erforderlich (BVerwGE 45, 120) -- baurechtlich genehmigt worden ist.Es bedarf keiner Entscheidung, ob und gegebenenfalls unter welchen Voraussetzungen eine nach der Anschaffung (bzw. der Herstellung) der zu eigenen Wohnzwecken genutzten Wohnung erteilte baurechtliche Genehmigung zur Dauernutzung berücksichtigt werden dürfte oder ob die Förderung ausgeschlossen ist, wenn die erworbene Wohnung -- wie im Streitfall -- im Zeitpunkt der Anschaffung (bzw. Herstellung) eine Ferien- oder Wochenendwohnung ist (vgl. zum maßgeblichen Zeitpunkt der Qualifizierung des begünstigten Objekts: BFH-Urteile vom 30. April 1985 IX R 49/84, BFHE 144, 36, BStBl II 1985, 513; vom 13. Oktober 1992 IX R 129/88, BFH/NV 1993, 230 zu § 7b EStG und BVerwGE 45, 120 zu § 82 des Zweiten Wohnungsbaugesetzes).
- BFH, 31.05.1995 - X R 245/93
Keine Steuervergünstigungen für nichtgenehmigte Wohnbauten!
Auszug aus BFH, 13.12.1995 - X R 103/94
Der Nachweis der baurechtlich zulässigen Nutzung nämlich kann in der Regel nur durch eine entsprechende, hier wie gesagt fehlende Genehmigung der zuständigen Behörde erbracht werden (vgl. BFH-Urteil vom 31. Mai 1995 X R 245/93, BFHE 178, 144). - BFH, 28.03.1990 - X R 160/88
Begriff der Ferien- und Wochenendwohnung
Auszug aus BFH, 13.12.1995 - X R 103/94
Läuft während des Revisionsverfahrens die Frist ab, innerhalb derer sich die Eintragung eines Freibetrages auf der Lohnsteuerkarte beim Abzug der Lohnsteuer durch den Arbeitgeber auswirken kann (vgl. § 42b Abs. 3 Satz 1 EStG), besteht ein berechtigtes Interesse an einem Übergang von der Anfechtungsklage zur Fortsetzungsfeststellungsklage, weil eine im Lohnsteuer-Ermäßigungsverfahren ergangene rechtskräftige Entscheidung auch für die Veranlagung beachtlich ist, sofern sich der zu beurteilende Sachverhalt nicht geändert hat (Urteile des Bundesfinanzhofs -- BFH -- vom 28. März 1990 X R 160/88, BFHE 160, 481, BStBl II 1990, 815; vom 7. August 1991 X R 116/89, BFHE 165, 267, BStBl II 1992, 736).
- BFH, 31.05.1995 - X R 140/93
Wohnungen in einem Sondernutzungsgebiet i.S. von § 10 BauNVO sind grds. nicht …
Auszug aus BFH, 13.12.1995 - X R 103/94
Wohnungen in einem Sondernutzungsgebiet i. S. von § 10 BauNVO, die baurechtlich nicht dauernd bewohnt werden dürfen, sind nicht nach § 10e EStG begünstigt (BFH-Urteil vom 31. Mai 1995 X R 140/93, BFHE 178, 140, BStBl II 1995, 720; zur Vermeidung von Wiederholungen wird auf die dort ausgeführten Gründe verwiesen). - BVerwG, 10.03.1967 - IV C 87.65
Entwicklung von Bebauungsplänen entgegenstehendem Gewohnheitsrecht
Auszug aus BFH, 13.12.1995 - X R 103/94
Funktionslosigkeit eines Bebauungsplanes wird nach der verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung nur in ganz engen Ausnahmefällen angenommen, wenn dessen Festsetzungen auf unabsehbare Zeit (rechtlich) nicht verwirklicht werden können (vgl. BVerwG-Urteil vom 10. März 1967 IV B C 87.65, BVerwGE 26, 282). - BFH, 07.08.1991 - X R 116/89
§ 10e EStG bei teilentgeltlichem Erwerb im Wege vorweggenommener Erbfolge
Auszug aus BFH, 13.12.1995 - X R 103/94
Läuft während des Revisionsverfahrens die Frist ab, innerhalb derer sich die Eintragung eines Freibetrages auf der Lohnsteuerkarte beim Abzug der Lohnsteuer durch den Arbeitgeber auswirken kann (vgl. § 42b Abs. 3 Satz 1 EStG), besteht ein berechtigtes Interesse an einem Übergang von der Anfechtungsklage zur Fortsetzungsfeststellungsklage, weil eine im Lohnsteuer-Ermäßigungsverfahren ergangene rechtskräftige Entscheidung auch für die Veranlagung beachtlich ist, sofern sich der zu beurteilende Sachverhalt nicht geändert hat (Urteile des Bundesfinanzhofs -- BFH -- vom 28. März 1990 X R 160/88, BFHE 160, 481, BStBl II 1990, 815; vom 7. August 1991 X R 116/89, BFHE 165, 267, BStBl II 1992, 736). - BFH, 30.04.1985 - IX R 49/84
Voraussetzungen der erhöhten AfA nach § 7 b
Auszug aus BFH, 13.12.1995 - X R 103/94
Es bedarf keiner Entscheidung, ob und gegebenenfalls unter welchen Voraussetzungen eine nach der Anschaffung (bzw. der Herstellung) der zu eigenen Wohnzwecken genutzten Wohnung erteilte baurechtliche Genehmigung zur Dauernutzung berücksichtigt werden dürfte oder ob die Förderung ausgeschlossen ist, wenn die erworbene Wohnung -- wie im Streitfall -- im Zeitpunkt der Anschaffung (bzw. Herstellung) eine Ferien- oder Wochenendwohnung ist (vgl. zum maßgeblichen Zeitpunkt der Qualifizierung des begünstigten Objekts: BFH-Urteile vom 30. April 1985 IX R 49/84, BFHE 144, 36, BStBl II 1985, 513;… vom 13. Oktober 1992 IX R 129/88, BFH/NV 1993, 230 zu § 7b EStG und BVerwGE 45, 120 zu § 82 des Zweiten Wohnungsbaugesetzes). - BFH, 13.10.1992 - IX R 152/88
Absetzung bei Veräußerung des einen und Erwerb eines anderen begünstigenden …
Auszug aus BFH, 13.12.1995 - X R 103/94
Es bedarf keiner Entscheidung, ob und gegebenenfalls unter welchen Voraussetzungen eine nach der Anschaffung (bzw. der Herstellung) der zu eigenen Wohnzwecken genutzten Wohnung erteilte baurechtliche Genehmigung zur Dauernutzung berücksichtigt werden dürfte oder ob die Förderung ausgeschlossen ist, wenn die erworbene Wohnung -- wie im Streitfall -- im Zeitpunkt der Anschaffung (bzw. Herstellung) eine Ferien- oder Wochenendwohnung ist (vgl. zum maßgeblichen Zeitpunkt der Qualifizierung des begünstigten Objekts: BFH-Urteile vom 30. April 1985 IX R 49/84, BFHE 144, 36, BStBl II 1985, 513; vom 13. Oktober 1992 IX R 129/88, BFH/NV 1993, 230 zu § 7b EStG und BVerwGE 45, 120 zu § 82 des Zweiten Wohnungsbaugesetzes). - VGH Bayern, 09.02.1989 - 6 B 88.03192
Auszug aus BFH, 13.12.1995 - X R 103/94
Ein Bebauungsplan wird nicht allein dadurch wirkungslos, daß seine Festsetzungen von der Baurechtsbehörde selbst nicht beachtet werden (vgl. Beschluß des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofes vom 9. Februar 1989 Nr. 6 B 88.03192 u. a., Bayerische Verwaltungsblätter 1990, 87). - BFH, 13.10.1992 - IX R 129/88
Einkommensteuer; erhöhte § 7b-Absetzungen für Miteigentumserwerb an einem …
Auszug aus BFH, 13.12.1995 - X R 103/94
Es bedarf keiner Entscheidung, ob und gegebenenfalls unter welchen Voraussetzungen eine nach der Anschaffung (bzw. der Herstellung) der zu eigenen Wohnzwecken genutzten Wohnung erteilte baurechtliche Genehmigung zur Dauernutzung berücksichtigt werden dürfte oder ob die Förderung ausgeschlossen ist, wenn die erworbene Wohnung -- wie im Streitfall -- im Zeitpunkt der Anschaffung (bzw. Herstellung) eine Ferien- oder Wochenendwohnung ist (vgl. zum maßgeblichen Zeitpunkt der Qualifizierung des begünstigten Objekts: BFH-Urteile vom 30. April 1985 IX R 49/84, BFHE 144, 36, BStBl II 1985, 513; vom 13. Oktober 1992 IX R 129/88, BFH/NV 1993, 230 zu § 7b EStG und BVerwGE 45, 120 zu § 82 des Zweiten Wohnungsbaugesetzes).
- BFH, 18.11.1998 - X R 110/95
Wohneigentumsförderung für Ferienwohnungen
Liegt die Wohnung in einem Sondernutzungsgebiet mit Nutzungsbeschränkung, kann der Nachweis der baurechtlich zulässigen Nutzung grundsätzlich nur durch eine entsprechende Genehmigung der zuständigen Behörde erbracht werden (Senatsurteil vom 13. Dezember 1995 X R 103/94, BFH/NV 1996, 536, m.w.N.).Die Benutzung einer mit einer Nutzungsbeschränkung belegten Wohnung zum dauernden Wohnen ist eine Nutzungsänderung i.S. des § 29 Satz 1 des Baugesetzbuchs, die nach den Vorschriften des Bauordnungsrechts der Länder im allgemeinen genehmigungsbedürftig ist (vgl. Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 27. März 1974 VIII C 21.73, BVerwGE 45, 120; BFH-Urteile in BFH/NV 1996, 536, und in BFHE 178, 140, BStBl II 1995, 720, m.w.N.); die eigenmächtige Nutzungsänderung ist materiell und formell baurechtswidrig.
- BFH, 09.02.1999 - X B 63/98
Eigenheimförderung; Wohnungen im Sondernutzungsgebiet
Der BFH hat bereits mit Urteilen vom 31. Mai 1995 X R 140/93 (BFHE 178, 140, BStBl II 1995, 720) und vom 13. Dezember 1995 X R 103/94 (BFH/NV 1996, 536) entschieden, daß Wohnungen in einem Sondernutzungsgebiet, die baurechtlich nicht dauernd bewohnt werden dürfen, nicht nach § 10e des Einkommensteuergesetzes begünstigt sind und der Nachweis der baurechtlich zulässigen Nutzung nur durch eine entsprechende Genehmigung der zuständigen Behörde erbracht werden kann.Aus diesem Grund hat der erkennende Senat im Urteil in BFH/NV 1996, 536 offengelassen, ob im entschiedenen Fall die Voraussetzungen für das "Obsolet-Werden" oder die "Funktionslosigkeit" des Bebauungsplanes vorlagen.
Im übrigen steht der Auffassung des Klägers zur Funktionslosigkeit des Bebauungsplanes die Rechtsprechung zum Baurecht entgegen, wonach ein Bebauungsplan weder deshalb funktionslos wird, weil die Gemeinde künftig eine andere Planungskonzeption verfolgt, noch deshalb, weil dessen Feststellungen von den Betroffenen nicht beachtet werden und deren Nichtbeachtung sanktionslos bleibt (vgl. Rechtsprechungsnachweise in BFH/NV 1996, 536, 537, und bei Ernst/Zinkahn/Bielenberg, Bundesbaugesetz, § 2 Rz. 88).
- BFH, 26.02.2002 - X R 47/98
Wohneigentumsförderung im Beitrittsgebiet
Den Rechtsnachfolgern steht das Nutzungsrecht an einer Wohnung in dem Umfang zu, in dem es ihren Rechtsvorgängern zustand (Senatsurteil vom 13. Dezember 1995 X R 103/94, BFH/NV 1996, 536; Urteil des Bundesverwaltungsgerichts --BVerwG-- vom 27. März 1974 VIII C 21.73, BVerwGE 45, 120).Unterliegt die Wohnung einer Nutzungsbeschränkung, so ist ihre Benutzung zu dauerndem Wohnen eine Nutzungsänderung i.S. des § 29 Satz 1 des BauGB, die nach den Vorschriften des Bauordnungsrechts der Länder im Allgemeinen genehmigungsbedürftig ist (BVerwG-Urteil in BVerwGE 45, 120; BFH-Entscheidungen in BFH/NV 1996, 536, und in BFHE 178, 140, BStBl II 1995, 720).
- BFH, 14.11.2001 - X R 24/00
Bindungswirkung einer Baugenehmigung
Die Begünstigung nach § 10e EStG hängt deshalb davon ab, ob nach der verbindlichen Entscheidung der zuständigen Behörde die Dauernutzung der Wohnung baurechtlich genehmigt wurde (Senats-Urteile vom 13. Dezember 1995 X R 103/94, BFH/NV 1996, 536, und vom 18. November 1998 X R 110/95, BFHE 187, 488, BStBl II 1999, 225). - FG Hamburg, 10.07.2008 - 6 K 56/06
Steuerlicher Wohnsitz durch Innehabung einer sog. "Stand-by-Wohnung"
Obwohl Entscheidungen im Lohnsteuerermäßigungsverfahren für das Veranlagungsverfahren nicht bindend sind, hält die Rechtsprechung ein berechtigtes Interesse, die Rechtswidrigkeit von solchen an sich nur vorläufigen Entscheidungen gerichtlich festzustellen, für gegeben, wenn die Veranlagung für das betreffende Jahr noch nicht abgeschlossen ist und sich die zu beurteilende Sach- und Rechtslage nicht geändert hat (z. B. BFH-Urteile vom 29. Mai 1979 VI R 21/77, BFHE 128, 148, BStBl II 1979, 650;… vom 13. Januar 1987 IX R 90/83, BFH/NV 1987, 445;… vom 7. April 1987 IX R 41/86, BFH/NV 1987, 714; vom 28. März 1990 X R 160/88, BFHE 160, 481, BStBl II 1990, 815; vom 13. Dezember 1995 X R 103/94, BFH/NV 1996, 536) oder wenn sich die Streitfrage für die künftigen Lohnsteuerermäßigungsverfahren in gleicher Weise stellt (BFH-Urteil vom 7. Juni 1989 X R 12/84, BFHE 157, 370, BStBl II 1989, 976). - BFH, 21.12.2000 - X B 71/00
Wohnungseigentumsförderung für Ferien- oder Wochenendwohnungen?
Dies gilt auch dann, wenn eine solche Nutzungsgenehmigung wegen "Funktionslosigkeit" oder Nichtigkeit des Bebauungsplanes hätte erteilt werden müssen (Entscheidungen des Senats vom 13. Dezember 1995 X R 103/94, BFH/NV 1996, 536, …und vom 9. Februar 1999 X B 63/98, BFH/NV 1999, 924).Vielmehr kommt es nach nunmehr ständiger Rechtsprechung entscheidend darauf an, ob das ganzjährige Bewohnen eines Objekts aufgrund der ausdrücklichen Beschränkung in der Genehmigung ausgeschlossen ist (Senatsentscheidungen in BFH/NV 1996, 536, sowie in BFH/NV 1999, 924).
- BFH, 29.09.2000 - X B 23/00
Keine Eigenheimzulage für Ferien- oder Wochenendwohnungen
Dies gilt selbst dann, wenn eine solche Nutzungsgenehmigung "wegen Funktionslosigkeit des Bebauungsplanes" --möglicherweise aufgrund einer Duldung der Gemeinde wie auch der Baugenehmigungsbehörde-- hätte erteilt werden müssen (Urteil des Senats vom 13. Dezember 1995 X R 103/94, BFH/NV 1996, 536;… Beschluss des Senats vom 9. Februar 1999 X B 63/98, BFH/NV 1999, 924). - BFH, 02.11.2000 - X R 156/97
Fortsetzungsfeststellungsklage; LSt-Ermäßigungsverfahren
Obwohl Entscheidungen im Lohnsteuerermäßigungsverfahren für das Veranlagungsverfahren nicht bindend sind, hält die Rechtsprechung ein berechtigtes Interesse, die Rechtswidrigkeit von solchen an sich nur vorläufigen Entscheidungen gerichtlich festzustellen, für gegeben, wenn die Veranlagung für das betreffende Jahr noch nicht abgeschlossen ist und sich die zu beurteilende Sach- und Rechtslage nicht geändert hat (z.B. BFH-Urteile vom 29. Mai 1979 VI R 21/77, BFHE 128, 148, BStBl II 1979, 650;… vom 13. Januar 1987 IX R 90/83, BFH/NV 1987, 445;… vom 7. April 1987 IX R 41/86, BFH/NV 1987, 714; vom 28. März 1990 X R 160/88, BFHE 160, 481, BStBl II 1990, 815; vom 13. Dezember 1995 X R 103/94, BFH/NV 1996, 536) oder wenn sich die Streitfrage für die künftigen Lohnsteuerermäßigungsverfahren in gleicher Weise stellt (BFH-Urteil vom 7. Juni 1989 X R 12/84, BFHE 157, 370, BStBl II 1989, 976). - FG Baden-Württemberg, 23.06.1999 - 8 V 53/98
Berichtigungsbescheid als Änderungsbescheid; Tatsächliche ganzjährige Nutzung …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BFH, 26.09.2003 - III B 144/02
Eigenheimzulage: Wohnungen in Sondernutzungsgebieten
Ohne Bedeutung für die steuerrechtliche Beurteilung ist mithin, ob die Kläger dort mit Hauptwohnsitz gemeldet sind und dass die Gemeinde ein dauerndes Bewohnen duldet (…BFH-Urteile vom 31. Mai 1995 X R 140/93, BFHE 178, 140, BStBl II 1995, 720, und X R 263/93, BFH/NV 1996, 39; vom 13. Dezember 1995 X R 103/94, BFH/NV 1996, 536;… vom 18. November 1998 X R 110/95, BFHE 187, 488, BStBl II 1999, 225, und BFH-Beschluss in BFH/NV 2001, 599). - BFH, 13.12.2000 - IX B 109/00
Ferien- oder Wochenendwohnung
- FG Niedersachsen, 07.03.2000 - 1 K 511/96
Anschaffungskosten für Wochenendhäuser/Ferienhäuser im Sondergebiet als …
- FG Rheinland-Pfalz, 23.04.2002 - 2 K 1090/02
Eigengenutztes nicht zulagenbegünstigtes Ferienhaus
- FG Thüringen, 11.02.1998 - III 176/96
Keine Eigenheim- und Wohnunasbauförderung für ein Wohnzwecken dienendes …
- FG Niedersachsen, 24.01.2001 - 9 K 234/99
Eigenheimzulage für Eigentumswohnung in einem Ferienhausgebiet und …
- FG Düsseldorf, 25.10.2002 - 10 K 5976/00
Eigenheimzulage; Wochenendhaus; Sondernutzungsgebiet; Wohngebäude; …
- FG Thüringen, 19.08.1998 - III 116/98
Abziehbarkeit von Herstellungskosten für ein Wohnhaus; Bewertungsrechtlicher …
- FG Düsseldorf, 13.03.1998 - 8 K 1561/96
Steuervergünstigungen bei baurechtswidriger Nutzung eines Wochenendhauses zu …