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   BFH, 13.12.1995 - X R 103/94   

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BFH, 13.12.1995 - X R 103/94 (https://dejure.org/1995,2914)
BFH, Entscheidung vom 13.12.1995 - X R 103/94 (https://dejure.org/1995,2914)
BFH, Entscheidung vom 13. Dezember 1995 - X R 103/94 (https://dejure.org/1995,2914)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Eintragung eines Freibetrages auf der Lohnsteuerkarte beim Abzug der Lohnsteuer durch den Arbeitgeber

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFH/NV 1996, 536
 
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Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerwG, 27.03.1974 - VIII C 21.73

    Bauaufsichtliche Nutzungsbeschränkungen als Grenzen wohnungsbaurechtlicher

    Auszug aus BFH, 13.12.1995 - X R 103/94
    Dieser Nutzungsbeschränkung bleiben auch die Kläger als dessen Rechtsnachfolger unterworfen (vgl. BVerwG-Urteil vom 27. März 1974 VIII C 21.73, BVerwGE 45, 120), solange die Dauernutzung nicht -- wie für die Nutzungsänderung erforderlich (BVerwGE 45, 120) -- baurechtlich genehmigt worden ist.

    Es bedarf keiner Entscheidung, ob und gegebenenfalls unter welchen Voraussetzungen eine nach der Anschaffung (bzw. der Herstellung) der zu eigenen Wohnzwecken genutzten Wohnung erteilte baurechtliche Genehmigung zur Dauernutzung berücksichtigt werden dürfte oder ob die Förderung ausgeschlossen ist, wenn die erworbene Wohnung -- wie im Streitfall -- im Zeitpunkt der Anschaffung (bzw. Herstellung) eine Ferien- oder Wochenendwohnung ist (vgl. zum maßgeblichen Zeitpunkt der Qualifizierung des begünstigten Objekts: BFH-Urteile vom 30. April 1985 IX R 49/84, BFHE 144, 36, BStBl II 1985, 513; vom 13. Oktober 1992 IX R 129/88, BFH/NV 1993, 230 zu § 7b EStG und BVerwGE 45, 120 zu § 82 des Zweiten Wohnungsbaugesetzes).

  • BFH, 31.05.1995 - X R 245/93

    Keine Steuervergünstigungen für nichtgenehmigte Wohnbauten!

    Auszug aus BFH, 13.12.1995 - X R 103/94
    Der Nachweis der baurechtlich zulässigen Nutzung nämlich kann in der Regel nur durch eine entsprechende, hier wie gesagt fehlende Genehmigung der zuständigen Behörde erbracht werden (vgl. BFH-Urteil vom 31. Mai 1995 X R 245/93, BFHE 178, 144).
  • BFH, 28.03.1990 - X R 160/88

    Begriff der Ferien- und Wochenendwohnung

    Auszug aus BFH, 13.12.1995 - X R 103/94
    Läuft während des Revisionsverfahrens die Frist ab, innerhalb derer sich die Eintragung eines Freibetrages auf der Lohnsteuerkarte beim Abzug der Lohnsteuer durch den Arbeitgeber auswirken kann (vgl. § 42b Abs. 3 Satz 1 EStG), besteht ein berechtigtes Interesse an einem Übergang von der Anfechtungsklage zur Fortsetzungsfeststellungsklage, weil eine im Lohnsteuer-Ermäßigungsverfahren ergangene rechtskräftige Entscheidung auch für die Veranlagung beachtlich ist, sofern sich der zu beurteilende Sachverhalt nicht geändert hat (Urteile des Bundesfinanzhofs -- BFH -- vom 28. März 1990 X R 160/88, BFHE 160, 481, BStBl II 1990, 815; vom 7. August 1991 X R 116/89, BFHE 165, 267, BStBl II 1992, 736).
  • BFH, 31.05.1995 - X R 140/93

    Wohnungen in einem Sondernutzungsgebiet i.S. von § 10 BauNVO sind grds. nicht

    Auszug aus BFH, 13.12.1995 - X R 103/94
    Wohnungen in einem Sondernutzungsgebiet i. S. von § 10 BauNVO, die baurechtlich nicht dauernd bewohnt werden dürfen, sind nicht nach § 10e EStG begünstigt (BFH-Urteil vom 31. Mai 1995 X R 140/93, BFHE 178, 140, BStBl II 1995, 720; zur Vermeidung von Wiederholungen wird auf die dort ausgeführten Gründe verwiesen).
  • BVerwG, 10.03.1967 - IV C 87.65

    Entwicklung von Bebauungsplänen entgegenstehendem Gewohnheitsrecht

    Auszug aus BFH, 13.12.1995 - X R 103/94
    Funktionslosigkeit eines Bebauungsplanes wird nach der verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung nur in ganz engen Ausnahmefällen angenommen, wenn dessen Festsetzungen auf unabsehbare Zeit (rechtlich) nicht verwirklicht werden können (vgl. BVerwG-Urteil vom 10. März 1967 IV B C 87.65, BVerwGE 26, 282).
  • BFH, 07.08.1991 - X R 116/89

    § 10e EStG bei teilentgeltlichem Erwerb im Wege vorweggenommener Erbfolge

    Auszug aus BFH, 13.12.1995 - X R 103/94
    Läuft während des Revisionsverfahrens die Frist ab, innerhalb derer sich die Eintragung eines Freibetrages auf der Lohnsteuerkarte beim Abzug der Lohnsteuer durch den Arbeitgeber auswirken kann (vgl. § 42b Abs. 3 Satz 1 EStG), besteht ein berechtigtes Interesse an einem Übergang von der Anfechtungsklage zur Fortsetzungsfeststellungsklage, weil eine im Lohnsteuer-Ermäßigungsverfahren ergangene rechtskräftige Entscheidung auch für die Veranlagung beachtlich ist, sofern sich der zu beurteilende Sachverhalt nicht geändert hat (Urteile des Bundesfinanzhofs -- BFH -- vom 28. März 1990 X R 160/88, BFHE 160, 481, BStBl II 1990, 815; vom 7. August 1991 X R 116/89, BFHE 165, 267, BStBl II 1992, 736).
  • BFH, 30.04.1985 - IX R 49/84

    Voraussetzungen der erhöhten AfA nach § 7 b

    Auszug aus BFH, 13.12.1995 - X R 103/94
    Es bedarf keiner Entscheidung, ob und gegebenenfalls unter welchen Voraussetzungen eine nach der Anschaffung (bzw. der Herstellung) der zu eigenen Wohnzwecken genutzten Wohnung erteilte baurechtliche Genehmigung zur Dauernutzung berücksichtigt werden dürfte oder ob die Förderung ausgeschlossen ist, wenn die erworbene Wohnung -- wie im Streitfall -- im Zeitpunkt der Anschaffung (bzw. Herstellung) eine Ferien- oder Wochenendwohnung ist (vgl. zum maßgeblichen Zeitpunkt der Qualifizierung des begünstigten Objekts: BFH-Urteile vom 30. April 1985 IX R 49/84, BFHE 144, 36, BStBl II 1985, 513; vom 13. Oktober 1992 IX R 129/88, BFH/NV 1993, 230 zu § 7b EStG und BVerwGE 45, 120 zu § 82 des Zweiten Wohnungsbaugesetzes).
  • BFH, 13.10.1992 - IX R 152/88

    Absetzung bei Veräußerung des einen und Erwerb eines anderen begünstigenden

    Auszug aus BFH, 13.12.1995 - X R 103/94
    Es bedarf keiner Entscheidung, ob und gegebenenfalls unter welchen Voraussetzungen eine nach der Anschaffung (bzw. der Herstellung) der zu eigenen Wohnzwecken genutzten Wohnung erteilte baurechtliche Genehmigung zur Dauernutzung berücksichtigt werden dürfte oder ob die Förderung ausgeschlossen ist, wenn die erworbene Wohnung -- wie im Streitfall -- im Zeitpunkt der Anschaffung (bzw. Herstellung) eine Ferien- oder Wochenendwohnung ist (vgl. zum maßgeblichen Zeitpunkt der Qualifizierung des begünstigten Objekts: BFH-Urteile vom 30. April 1985 IX R 49/84, BFHE 144, 36, BStBl II 1985, 513; vom 13. Oktober 1992 IX R 129/88, BFH/NV 1993, 230 zu § 7b EStG und BVerwGE 45, 120 zu § 82 des Zweiten Wohnungsbaugesetzes).
  • VGH Bayern, 09.02.1989 - 6 B 88.03192
    Auszug aus BFH, 13.12.1995 - X R 103/94
    Ein Bebauungsplan wird nicht allein dadurch wirkungslos, daß seine Festsetzungen von der Baurechtsbehörde selbst nicht beachtet werden (vgl. Beschluß des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofes vom 9. Februar 1989 Nr. 6 B 88.03192 u. a., Bayerische Verwaltungsblätter 1990, 87).
  • BFH, 13.10.1992 - IX R 129/88

    Einkommensteuer; erhöhte § 7b-Absetzungen für Miteigentumserwerb an einem

    Auszug aus BFH, 13.12.1995 - X R 103/94
    Es bedarf keiner Entscheidung, ob und gegebenenfalls unter welchen Voraussetzungen eine nach der Anschaffung (bzw. der Herstellung) der zu eigenen Wohnzwecken genutzten Wohnung erteilte baurechtliche Genehmigung zur Dauernutzung berücksichtigt werden dürfte oder ob die Förderung ausgeschlossen ist, wenn die erworbene Wohnung -- wie im Streitfall -- im Zeitpunkt der Anschaffung (bzw. Herstellung) eine Ferien- oder Wochenendwohnung ist (vgl. zum maßgeblichen Zeitpunkt der Qualifizierung des begünstigten Objekts: BFH-Urteile vom 30. April 1985 IX R 49/84, BFHE 144, 36, BStBl II 1985, 513; vom 13. Oktober 1992 IX R 129/88, BFH/NV 1993, 230 zu § 7b EStG und BVerwGE 45, 120 zu § 82 des Zweiten Wohnungsbaugesetzes).
  • BFH, 18.11.1998 - X R 110/95

    Wohneigentumsförderung für Ferienwohnungen

    Liegt die Wohnung in einem Sondernutzungsgebiet mit Nutzungsbeschränkung, kann der Nachweis der baurechtlich zulässigen Nutzung grundsätzlich nur durch eine entsprechende Genehmigung der zuständigen Behörde erbracht werden (Senatsurteil vom 13. Dezember 1995 X R 103/94, BFH/NV 1996, 536, m.w.N.).

    Die Benutzung einer mit einer Nutzungsbeschränkung belegten Wohnung zum dauernden Wohnen ist eine Nutzungsänderung i.S. des § 29 Satz 1 des Baugesetzbuchs, die nach den Vorschriften des Bauordnungsrechts der Länder im allgemeinen genehmigungsbedürftig ist (vgl. Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 27. März 1974 VIII C 21.73, BVerwGE 45, 120; BFH-Urteile in BFH/NV 1996, 536, und in BFHE 178, 140, BStBl II 1995, 720, m.w.N.); die eigenmächtige Nutzungsänderung ist materiell und formell baurechtswidrig.

  • BFH, 09.02.1999 - X B 63/98

    Eigenheimförderung; Wohnungen im Sondernutzungsgebiet

    Der BFH hat bereits mit Urteilen vom 31. Mai 1995 X R 140/93 (BFHE 178, 140, BStBl II 1995, 720) und vom 13. Dezember 1995 X R 103/94 (BFH/NV 1996, 536) entschieden, daß Wohnungen in einem Sondernutzungsgebiet, die baurechtlich nicht dauernd bewohnt werden dürfen, nicht nach § 10e des Einkommensteuergesetzes begünstigt sind und der Nachweis der baurechtlich zulässigen Nutzung nur durch eine entsprechende Genehmigung der zuständigen Behörde erbracht werden kann.

    Aus diesem Grund hat der erkennende Senat im Urteil in BFH/NV 1996, 536 offengelassen, ob im entschiedenen Fall die Voraussetzungen für das "Obsolet-Werden" oder die "Funktionslosigkeit" des Bebauungsplanes vorlagen.

    Im übrigen steht der Auffassung des Klägers zur Funktionslosigkeit des Bebauungsplanes die Rechtsprechung zum Baurecht entgegen, wonach ein Bebauungsplan weder deshalb funktionslos wird, weil die Gemeinde künftig eine andere Planungskonzeption verfolgt, noch deshalb, weil dessen Feststellungen von den Betroffenen nicht beachtet werden und deren Nichtbeachtung sanktionslos bleibt (vgl. Rechtsprechungsnachweise in BFH/NV 1996, 536, 537, und bei Ernst/Zinkahn/Bielenberg, Bundesbaugesetz, § 2 Rz. 88).

  • BFH, 26.02.2002 - X R 47/98

    Wohneigentumsförderung im Beitrittsgebiet

    Den Rechtsnachfolgern steht das Nutzungsrecht an einer Wohnung in dem Umfang zu, in dem es ihren Rechtsvorgängern zustand (Senatsurteil vom 13. Dezember 1995 X R 103/94, BFH/NV 1996, 536; Urteil des Bundesverwaltungsgerichts --BVerwG-- vom 27. März 1974 VIII C 21.73, BVerwGE 45, 120).

    Unterliegt die Wohnung einer Nutzungsbeschränkung, so ist ihre Benutzung zu dauerndem Wohnen eine Nutzungsänderung i.S. des § 29 Satz 1 des BauGB, die nach den Vorschriften des Bauordnungsrechts der Länder im Allgemeinen genehmigungsbedürftig ist (BVerwG-Urteil in BVerwGE 45, 120; BFH-Entscheidungen in BFH/NV 1996, 536, und in BFHE 178, 140, BStBl II 1995, 720).

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